Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fischereiverbot; Berufsausübungsregelung; Verfahrenskosten
- taz.de (Pressemeldung)
Fischer fischen - Fangverbot mit Reusen in der Elbe aufgehoben
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Der besondere Freiheitsraum, den dieses Grundrecht sichern will, kann auch durch Vorschriften ohne berufsregelnde Zielrichtung berührt werden, wenn sie - wie hier - infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen (BVerfGE 61, 291, 308).Solche Erwägungen liegen der angegriffenen Regelung mit dem Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt in der Tierwelt (vgl. BVerfGE 61, 291, 312) zugrunde.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Berufsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht im sog. Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377, 402 f.) die Stufentheorie entwickelt, wonach der Gesetzgeber in seiner Regelungsbefugnis um so freier ist, je mehr er eine Regelung auf der Stufe der Berufsausübung vornimmt, und um so begrenzter, je mehr er in die Stufe der Berufswahl eingreift. - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Dies genügt für die Antragsbefugnis (vgl. BVerfGE 80, 137, 151).
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
(BVerfGE 30, 292, 316). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Berufsregelungen dürfen - wie schon der Wortlaut der seit 1968 geltenden Fassung des Art. 12 Abs. 1 GG zeigt - nicht nur durch formelle Gesetze getroffen werden, sondern auch durch Verordnungen (BVerfGE 33, 125, 156). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Hierzu gehört insbesondere der verfassungsmäßige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353, 373). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Zwar ist der Verordnungsgeber in seinem Gestaltungsspielraum bei Berufsregelungen am freiesten und er kann in weitem Maße bereits bloße Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit einer Maßnahme berücksichtigen (BVerfGE 77, 308, 332), diesen weiten Spielraum hat der Verordnungsgeber mit dem Erlaß des § 18 Abs. 2 KüFO aber überschritten. - BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Dabei muß das Parlament in diesem Gesetz nicht jede Einzelheit selbst normieren; es muß aber diejenigen Leitentscheidungen treffen, die die Regelungsbefugnis des zur weiteren Rechtsetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm eingrenzen und berechenbar machen (BVerfGE 41, 251, 265 f.). - BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80
Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Wenn die Behörde - wie hier - tätig werden "soll", so ist sie dazu in der Regel verpflichtet, kann aber in Ausnahmefällen, in atypischen Situationen, davon absehen (vgl. BVerwGE 49, 16, 23; 64, 318, 323; 90, 88, 93). - BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97
Wenn die Behörde - wie hier - tätig werden "soll", so ist sie dazu in der Regel verpflichtet, kann aber in Ausnahmefällen, in atypischen Situationen, davon absehen (vgl. BVerwGE 49, 16, 23; 64, 318, 323; 90, 88, 93). - BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74
Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung - …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1998 - 2 P 1/98
Kosten; Kostenverursachende Untersuchung; Sachkunde; Beweisfrage
Gemäß Beweisbeschluß des 3. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts sollte in einem gegen § 18 Abs. 2 der Schleswig-Holsteinischen Küstenfischereiverordnung gerichteten Normenkontrollverfahren (2 K 3/97) Beweis erhoben werden über die Frage, ob das Verbot der Fischerei mit Groß-, Pfahl- und Flügelreusen, außer mit Aalreusen mit maximal 40 cm Bügeldurchmesser, in der Elbe und ihren Nebengewässern in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober erforderlich ist, damit die Lachse und Meerforellen aus der Elbe in ihre angestammten Laichgebiete im Süßwasserbereich gelangen können, durch Einholung eines schriftlich zu erstellenden Sachverständigen-Gutachtens.